Internationale Abkommen zum Schutz der Großtrappe

Foto: Hähne bei Nahrungssuche
Hähne bei Nahrungssuche

Die prekäre Erhaltungssituation im gesamten europäischen Verbreitungsgebiet hat die Europäische Union veranlasst, die Großtrappe als prioritär zu schützende Vogelart auszuweisen. Die Mitgliedstaaten - somit auch Österreich - sind daher verpflichtet, umfassende Erhaltungsmaßnahmen zur dauerhaften Sicherung der Restbestände in die Wege zu leiten.

Die Vogelschutzrichtline ist eine Richtlinie der Europäischen Union zur Erhaltung der wildlebenden Vogelarten. Die Vogelschutzrichtlinie (Richtlinie des Rates 79/409/EWG) der Europäischen Union ist seit dem Beitritt am 1.1.1995 auch in Österreich umzusetzen. Ziel der Vogelschutzrichtlinie ist, für wildlebende Vogelarten eine ausreichende Vielfalt und eine entsprechende Flächengröße der Lebensräume zu erhalten oder wieder herzustellen. Die in der Richtlinie angeführten Arten und ihre Lebensräume sollen durch die Ausweisung von Schutzgebieten im Rahmen des EU-weiten Schutzgebietsnetzes Natura 2000 dauerhaft gesichert werden.

 

Das Washingtoner Artenschutzübereinkommen (CITES) regelt den internationalen Handel mit gefährdeten Arten freilebender Tiere und Pflanzen und ihrer Produkte. Die Umsetzung der Konvention soll über 3.000 Tier- und 30.000 Pflanzenarten, die vom internationalen Handel bedroht sind, vor dem Aussterben schützen. In Österreich ist das Übereinkommen, das ein umfassendes Kontrollsystem für den Handel mit bedrohten Arten vorsieht, seit 1982 in Kraft. Der Strafrahmen für Verstöße bewegt sich zwischen 726 und 36.336 EUR. Für besonders schwere Verstöße drohen Freiheitsstrafen von bis zu zwei Jahren.

Die Berner Konvention ist ein Abkommen im Rahmen des Europarates zum Schutz der wildlebenden Tierarten und deren natürlicher Lebensräume. Österreich ist Mitglied der Berner Konvention. Das Übereinkommen verfolgt im wesentlichen folgende Ziele: ·Schutz der wildlebenden Fauna und Flora samt der natürlichen Lebensräume; Förderung der zwischenstaatlichen Zusammenarbeit im Bereich des Artenschutzes; ·Beachtung insbesondere der gefährdeten Arten, einschließlich der wandernden Tierarten. Österreich ist der Berner Konvention 1983 beigetreten (BGBl. Nr. 372/1983). Die Inhalte und Zielvorgaben der Berner Konvention sind in Österreich in den Naturschutzgesetzen der Bundesländer bzw. in den Jagdgesetzen festgehalten.

Hahn balzend in Gruppe
Hahn balzend in Gruppe

Im Rahmen der Bonner Konvention wurde am 01. Juni 2001 das Memorandum of Understanding on the Conservation and Management of the Middle-European Population of the Great Bustard (Otis tarda)" durch Ungarn und fünf weitere Staaten (Bulgarien, Griechenland, Mazedonien, Moldawien, Rumänien) in Kraft gesetzt. Zu den Zielen des Memorandums gehört es, den Großtrappenschutz auf zwischenstaatlicher Ebene zu stärken, die bereits zum Teil seit vielen Jahren bestehenden Programme zum Lebensraumschutz zu unterstützen, sie in einen internationalen Kontext zu stellen und solcherart langfristig rechtlich abzusichern. Am 28.11.2001 ist das Memorandum auch von den beiden Staaten Österreich und Slowakei unterzeichnet worden. Mittlerweile (Stand 02/2025) haben 20 Länder in Europa das Memorandum of Understanding zum Schutz der Großtrappe unterschrieben. Weitere Informationen erhalten Sie hier

Seit 2004 fanden bereits fünf treffen statt, an denen die Unterzeichner zusammenkommen und gemeinsam über Schutzmaßnahmen und Entwicklungen der Populationsdynamik diskutieren:

2023

Das fünfte Treffen der Unterzeichner (MOS5) der Vereinbarung über die Erhaltung und Bewirtschaftung der mitteleuropäischen Population der Großtrappe (Otis tarda) fand vom 20. bis 21. September 2023 in Bratislava (Slowakei) statt, zeitgleich mit einem internationalen wissenschaftlichen Symposium am 18. und 19. September 2023. Einschlägige Dokumente (z. B. Aktionsplan), Präsentationen und nationale Berichte finden Sie hier.

Eine Erklärung über den langfristigen Schutz der Großtrappe im Dreiländereck Ungarn, Österreich und Slowakei und seiner Umgebung wurde im Rahmen des MoS5 im September von den Vertretern Österreichs (Herr Peter Iwaniewicz, Direktor, Bundesministerium für Klimapolitik), der Slowakei (Frau Katarína Butkovská, Staatssekretärin, Umweltministerium) und Ungarns (Herr Bertalan Balczó, Direktor, Landwirtschaftsministerium) unterzeichnet. Damit verpflichteten sie sich, gemeinsam die natürlichen Lebensräume der Großtrappe zu schützen und zu verbessern, die Überwachung und Forschung zum Wohle der Population fortzusetzen und nicht zuletzt miteinander zu kooperieren, indem sie Informationen über die derzeitige Unterstützung der Landwirte im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik der EU austauschen.

2018

Das vierte Treffen der Unterzeichner (MOS5) der Vereinbarung über die Erhaltung und Bewirtschaftung der mitteleuropäischen Population der Großtrappe (Otis tarda) fand vom 14-15 März 2018 in Bad Belzig, Brandenburg, Deutschland, zeitgleich mit einem internationalen wissenschaftlichen Symposium vom 12-13 März. Einschlägige Dokumente (z. B. Aktionsplan), Präsentationen und nationale Berichte finden Sie hier.

2013

Das dritte Treffen der Unterzeichner der Vereinbarung über die Erhaltung und Bewirtschaftung der mitteleuropäischen Population der Großtrappe (Otis tarda) wurde für den 8. bis 12. April 2013 in Szwarvas, Ungarn, angesetzt. Ein wissenschaftliches Symposium, an dem Großtrappenexpertinnen- und experten aus ganz Europa und Teilen Asiens teilnahmenEinschlägige Dokumente (z. B. Aktionsplan), Präsentationen und nationale Berichte finden Sie hier.

2008

Das zweite Treffen der Unterzeichner der Vereinbarung über die Erhaltung und Bewirtschaftung der mitteleuropäischen Population der Großtrappe (Otis tarda) wurde für den 9. bis 12. November 2008 in Feodosia, Krim, Ukraine, angesetzt. Ebenfalls fand ein eintägiges wissenschaftliches Symposium statt, an dem Großtrappenexpertinnen- und experten aus ganz Europa und Teilen Asiens teilnahmen. Einschlägige Dokumente (z. B. Aktionsplan), Präsentationen und nationale Berichte finden Sie hier.

2004

Das erste Treffen der Unterzeichner der Vereinbarung über die Erhaltung und Bewirtschaftung der mitteleuropäischen Population der Großtrappe (Otis tarda) fand vom 16-17 September 2004 in Illmitz, Österreich, statt. Zwei Tage zuvor, vom 14-15 September, wurde das internationalen wissenschaftlichen Symposium abgehalten. Einschlägige Dokumente (z.B. Aktionsplan), Präsentationen und nationale Berichte finden Sie hier.

 

 

Foto: Henne
Henne