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Sicherung des Bruterfolgs
Da die Größe der Trappenpopulation sehr wesentlich vom Bruterfolg
bestimmt wird, ist dessen Sicherung ein weiteres wesentliches Ziel
der naturschutzfachlichen Gebietsbetreuung. Während auf den bestehenden
Trappenschutzflächen eine Störung des Bruterfolges durch landwirtschaftliche
Maßnahmen weitgehend ausgeschlossen ist, ist es auf umliegenden
Flächen ohne spezifische ÖPUL-Trappenschutzauflagen möglich, dass
Gelege zerstört bzw. Jungtrappen und brütende Hennen bei Bewirtschaftungsmaßnahmen
gefährdet werden. Daher liegt ein wesentlicher Schwerpunkt der Gebietsbetreuung
zur Brutzeit und Zeit der Jungenaufzucht darin, solche Gefährdungen
soweit wie möglich zu minimieren. Deshalb ist zu dieser Jahreszeit
einerseits eine intensivere Freilandtätigkeit und andererseits auch
ein intensiver Kontakt und Informationsaustausch mit den örtlichen
Landwirten und Jägern notwendig, um gefährdete Gelege oder Jungtrappen
selber entdecken zu können bzw. mitgeteilt zu bekommen. Bei Gefahr
im Verzug kann der Landwirt beispielsweise durch die Auszahlung
von Entschädigungen dazu gebracht werden, auf gewisse Bewirtschaftungsschritte
zu verzichten, falls diese ein Risiko für die Gelege oder Jungtrappen
darstellen.
Da die Großtrappe sehr störungsanfällig ist und bereits
eine einmalige Störung bei der Brut zur Aufgabe des Geleges führen
kann, ist in den Brutbereichen dafür zu sorgen, dass auch nicht
landwirtschaftliche Störungen weitgehend vermieden werden. Deshalb
ist es im Grenzbereich zu den Nachbarländern unter anderem auch
notwendig, Absprachen mit dem in diesem Bereich zur Grenzsicherung
tätigen Bundesheer zu treffen und auch einen regelmäßigen Informationsaustausch
mit dem Bundesheer zu gewährleisten.
Der jeweilige Gebietsbetreuer erstellt in Abstimmung mit der Naturschutzbehörde
und dem Jagdverband des betroffenen Bundeslandes ein Konzept zum
Prädatorenmanagement, z. B. zu revierübergreifenden Baujagden auf
Rotfüchse, und setzt sich für ein so abgestimmtes Prädatorenmanagement
ein. Eine gezielte Reduzierung von seltenen Arten, die ebenfalls
eine Gefahrenquelle für die Jungtrappen darstellen können, wie dem
Kaiseradler oder dem Seeadler, ist aus naturschutzfachlicher Sicht
selbstverständlich kein anzustrebendes Ziel.
Außerdem sorgt der jeweilige Gebietsbetreuer auch durch den guten
Kontakt zur Jägerschaft dafür, dass durch freiwillige Übereinkommen
mit den örtlichen Jägern Störungen durch die Ausübung der Jagd reduziert
werden, wie dies auch jetzt schon in einigen Trappengebieten der
Fall ist.
Durch gezielte Freilanderhebungen zur Brutzeit und Zeit der Jungenaufzucht
ist es möglich einen großen Teil der brütenden bzw. jungeführenden
Hennen bzw. der Nichtbrüter zu erfassen. Da es sich wie bereits
angesprochen bei den Großtrappen in den österreichischen Trappengebieten
und insbesondere im Natura 2000-Gebiet "Parndorfer Platte und Heideboden"
nur um einen Teil der grenzüberschreitenden westpannonischen Teilpopulation,
also der länderübergreifenden österreichisch-ungarisch-slowakisch-tschechischen
Population, handelt, kann sich der Brutbestand in Österreich bereits
durch kleinräumiges Wechseln der Hennen in den Grenzbereichen Österreich-Ungarn
bzw. Österreich-Slowakei um nur wenige hundert Meter deutlich verändern.
Da bei der Erfassung der brütenden Hennen eine Störung durch den
Kartierer verhindert werden soll, wird das Brutgebiet der Trappen
nur von ausgewählten, zumeist erhöhten Punkten (z. B. im Randbereich
des Brutgebietes liegenden Hochständen) erfasst. Dadurch bleibt
ein Teil der brütenden Hennen, insbesondere jener die in den höheren
Brachen ihr Gelege haben, unerfasst. Dabei ist jedoch zu bemerken,
dass dies auf den Bruterfolg keine nachteiligen Auswirkungen hat,
da in den Trappenschutzbrachen eine landwirtschaftliche Bearbeitung
zur Brutzeit und somit eine Gefährdung der Gelege aufgrund der für
diese Flächen geltenden ÖPUL-Auflagen unwahrscheinlich ist. Bei
der Kartierung steht somit immer der weitgehende Schutz der Großtrappen
vor Störungen im Vordergrund, auch wenn dies die Datenerfassung
deutlich erschwert bzw. teilweise verhindert. Dieser Umstand bei
der Datenerhebung muss selbstverständlich bei der Auswertung und
insbesondere bei der Erfolgskontrolle berücksichtigt werden. In
dieser grenzüberschreitenden Teilpopulation ist es somit nur möglich,
den Bruterfolg abzuschätzen, und nicht vollständig zu erfassen.
Durch die besseren Erfassungsbedingungen im Winterhalbjahr, wo ein
Großteil der Teilpopulation auf wenigen Punkten konzentriert ist,
lässt sich der Gesamtbestand genauer erfassen und somit können auch
noch einmal Rückschlüsse auf den Bruterfolg gezogen werden.
Das Hauptziel ist wie bereits erläutert ein hoher Bruterfolg, weshalb
als Kriterium für die Erfolgskontrolle der Bruterfolg bewertet werden
soll. Allerdings ist dabei zu beachten, dass der Bruterfolg auch
sehr stark von nicht durch Projekte beeinflussbaren Faktoren, wie
zum Beispiel der Witterung zur Brutzeit oder Zeit der Jungenaufzucht
bestimmt wird.
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