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Kollision mit Strom - Freileitungen
Kollisionen mit Stromleitungen haben für ausgewachsene (also immmature und adulte) Großtrappen vor der Umsetzung des LIFE Projektes „Großtrappe“ die häufigste Todesursache in Österreich dargestellt. Seit der Umsetzung der Maßnahmen der Erdverkabelung von Mittelspannungsleitungen und der Markierung von Hochspannungsleitungen in den Projekt-Teilgebieten ist der Anteil an Kollisionen deutlich zurückgegangen.
Großtrappen gehören mit einem Gewicht der Männchen
von zumeist 8 bis 16 kg zu den schwersten flugfähigen Vögeln der
Erde. Sie sind kraftvolle und ausdauernde Flieger, die sich trotz
ihres beachtlichen Gewichtes sogar ohne Anlauf mit kräftigen Flügelschlägen
in die Luft erheben können. Obwohl sich Großtrappen in offenen,
unzerschnittenen Lebensräumen gerne zu Fuß fortbewegen, fliegen
sie innerhalb ihrer großflächigen Einstandsgebiete fast täglich
mehrere Kilometer umher. Als ausgezeichnete Flieger können sie selbst
große Strecken von mehr als 200 km am Tag überwinden. Zum Thema
Flugbewegungen und ihre Gründe siehe Kapitel "Biologie".
Da ihre Wendigkeit jedoch unter ihrem großen Körpergewicht
und der großen Spannweite leidet, finden durch die zahlreichen Strom
- Freileitungen in manchen Einstandsgebieten selbst sowie in deren
Umgebung und auf den Flugstrecken zwischen den unterschiedlichen
Einstandsgebieten Kollisionen statt.
Die Kollisionen sind seit Beginn des Leitungsbaues
national wie international als Bedrohung für Großtrappen bekannt.
Im internationalen "Action plan für Otis tarda" ist das Thema unter
Verbesserungen der Habitatbedingungen (Pkt.2.2.3) beschrieben und
mit hoher Priorität versehen. Im "Action Plan" des Memorandum of
Understanding zum Schutz und Management der mitteleuropäischen Population
der Großtrappe ist die Verhinderung von Kollisionen mit Stromleitungen
im Punkt 2.3.2 mit dem folgenden Absatz angeführt: "Existing lines
which cross Great Bustard areas should be buried or marked prominently.
New lines should not be built across Great Bustard areas." Auch
im nationalen Aktionsplan "Schutz für die Großtrappe in Österreich"
ist die Erdverkabelung und Entschärfung von Stromleitungen durch
Markierung in Abstimmung mit dem Betreiber unter "Sicherung des
Lebensraumes" (Pkt.2.1.3) als "unverzüglich durchzuführen" angeführt.
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