Internationale Abkommen zum Schutz der Großtrappe
   
     


Die prekäre Erhaltungssituation im gesamten europäischen Verbreitungsgebiet hat die Europäische Union veranlasst, die Großtrappe als prioritär zu schützende Vogelart auszuweisen. Die Mitgliedstaaten - somit auch Österreich - sind daher verpflichtet, umfassende Erhaltungsmaßnahmen zur dauerhaften Sicherung der Restbestände in die Wege zu leiten. Seit der Unterzeichnung des "Memorandum of Understanding on the Conservation and Management of the Middle-European Population of the Great Bustard (Otis tarda)" durch Ungarn und fünf weitere Staaten ist das Abkommen seit dem 1. Juni 2001 in Kraft. Am 28.11.2001 ist das Memorandum auch von den beiden Staaten Österreich und Slowakei unterzeichnet worden. Zu den Zielen des Memorandums gehört es, den Großtrappenschutz auf zwischenstaatlicher Ebene zu stärken, die bereits zum Teil seit vielen Jahren bestehenden Programme zum Lebensraumschutz zu unterstützen, sie in einen internationalen Kontext zu stellen und solcherart langfristig rechtlich abzusichern.

Das MoU ist ein Abkommen im Rahmen der Bonner Konvention, die ein Übereinkommen zum Schutz der wandernden Tierarten darstellt.

Nähere Informationen erhalten Sie unter:

UNEP / CMS Secretariat United Nations Premises

Martin-Luther-King-Str. 8
D-53175 Bonn
Deutschland
Tel.: +49 228 815 2401 / 02
Fax: +49 228 815 2449
E-mail: secretariat@cms.int
Url: http://www.cms.int


Hahn balzend in Gruppe

2008 National Reports from Signatories – Austria  (UNEP/CMS/GB/2/Inf.4.6) (pdf, 71 KB)

2008 National Reports from Signatories – Czech Republic (UNEP/CMS/GB/2/Inf.4.3) (pdf, 95 KB)

2008 National Reports from Signatories – Hungary (UNEP/CMS/GB/2/Inf.4.9) (pdf, 863 KB)

2008 National Reports from Signatories – Slovakia (UNEP/CMS/GB/2/Inf.4.5) (pdf, 77 KB)

2008 Status of Signatures to the Memorandum of Understanding on the Conservation and Management of the Middle-European Population of the Great Bustard (UNEP/CMS/GB/2/Inf.2) (pdf, 61 KB)

2004 National Reports from Signatories - Austria (CMS/GB.1/Inf.4.5/Rev.1) (pdf, 2,1 MB)

2004 National Reports from Signatories - Hungary (CMS/GB.1/Inf.4.1) (pdf, 300 KB)

2004 National Reports from Signatories - Slovakia (CMS/GB.1/Inf.4.4) (pdf, 140 KB)

2004 Action Plan for the Great Bustard MoU (General) (pdf, 100 KB)

2004 Agreement Summary Sheet (pdf, 30 KB)

Es bestehen neben dem MoU noch einige weitere internationale Abkommen, in denen es auch um den Schutz der Großtrappe geht.

 


Beispielsweise die Vogelschutzrichtline. Sie ist eine Richtlinie der Europäischen Union zur Erhaltung der wildlebenden Vogelarten. Die Vogelschutzrichtlinie (Richtlinie des Rates 79/409/EWG) der Europäischen Union ist seit dem Beitritt am 1.1.1995 auch in Österreich umzusetzen. Ziel der Vogelschutzrichtlinie ist, für wildlebende Vogelarten eine ausreichende Vielfalt und eine entsprechende Flächengröße der Lebensräume zu erhalten oder wieder herzustellen. Die in der Richtlinie angeführten Arten und ihre Lebensräume sollen durch die Ausweisung von Schutzgebieten im Rahmen des EU-weiten Schutzgebietsnetzes Natura 2000 dauerhaft gesichert werden.

Die Berner Konvention ist ein Abkommen im Rahmen des Europarates zum Schutz der wildlebenden Tierarten und deren natürlicher Lebensräume. Österreich ist Mitglied der Berner Konvention. Das Übereinkommen verfolgt im wesentlichen folgende Ziele: ·Schutz der wildlebenden Fauna und Flora samt der natürlichen Lebensräume; Förderung der zwischenstaatlichen Zusammenarbeit im Bereich des Artenschutzes; ·Beachtung insbesondere der gefährdeten Arten, einschließlich der wandernden Tierarten. Österreich ist der Berner Konvention 1983 beigetreten (BGBl. Nr. 372/1983). Die Inhalte und Zielvorgaben der Berner Konvention sind in Österreich in den Naturschutzgesetzen der Bundesländer bzw. in den Jagdgesetzen festgehalten.

Das Washingtoner Artenschutzübereinkommen (CITES) regelt den internationalen Handel mit gefährdeten Arten freilebender Tiere und Pflanzen und ihrer Produkte. Die Umsetzung der Konvention soll über 3.000 Tier- und 30.000 Pflanzenarten, die vom internationalen Handel bedroht sind, vor dem Aussterben schützen. In Österreich ist das Übereinkommen, das ein umfassendes Kontrollsystem für den Handel mit bedrohten Arten vorsieht, seit 1982 in Kraft. Der Strafrahmen für Verstöße bewegt sich zwischen 726 und 36.336 EUR. Für besonders schwere Verstöße drohen Freiheitsstrafen von bis zu zwei Jahren.


Hähne bei Nahrungssuche


Henne

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