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Die prekäre Erhaltungssituation im gesamten europäischen
Verbreitungsgebiet hat die Europäische Union veranlasst, die
Großtrappe als prioritär zu schützende Vogelart
auszuweisen. Die Mitgliedstaaten - somit auch Österreich -
sind daher verpflichtet, umfassende Erhaltungsmaßnahmen zur
dauerhaften Sicherung der Restbestände in die Wege zu leiten.
Seit der Unterzeichnung des "Memorandum of Understanding on the
Conservation and Management of the Middle-European Population of
the Great Bustard (Otis tarda)" durch Ungarn und fünf weitere
Staaten ist das Abkommen seit dem 1. Juni 2001 in Kraft. Am 28.11.2001
ist das Memorandum auch von den beiden Staaten Österreich und
Slowakei unterzeichnet worden. Zu den Zielen des Memorandums gehört
es, den Großtrappenschutz auf zwischenstaatlicher Ebene zu
stärken, die bereits zum Teil seit vielen Jahren bestehenden
Programme zum Lebensraumschutz zu unterstützen, sie in einen
internationalen Kontext zu stellen und solcherart langfristig rechtlich
abzusichern.
Das MoU ist ein Abkommen im Rahmen der Bonner Konvention, die ein
Übereinkommen zum Schutz der wandernden Tierarten darstellt.
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